Hundeversicherungen Geht´s noch?
Im Forum von DOGS Online wird rege über die Leistungen von Hundeversicherungen diskutiert: Wer zahlt, wenn Bello Frauchens Handy zerkaut oder das Sofa der Nachbarn verkratzt? Wir haben hier die wichtigsten Fragen gebündelt und Experten um kundige Antwort gebeten
Ein DOGS-Leser fragt
Mein Jack Russell hat neulich mein Smartphone verschleppt und kaputtgebissen. Teures Teil und fast neu. Die Versicherung will nicht zahlen, obwohl der Hund haftpflichtversichert ist. Wieso eigentlich nicht?
Ein Experte antwortet
Über die Hundehaftpflichtversicherung sind nur Schäden an anderen Personen, Gegenständen usw. versichert, nicht jedoch Schäden, die der Hund an Ihnen und Ihrem Eigentum anrichtet. Die Ablehnung der Versicherung ist daher in Ordnung. Eine Smartphoneversicherung sollten Sie erst abschließen, wenn existenzielle Versicherungen wie die Berufsunfähigkeits- oder Privathaftpflichtversicherung bereits bestehen. Bianca Boss, Bund der Versicherten

Ein DOGS-Leser fragt
Wir hatten einen Fall, da haben sich ein Labbi und ein Boxer in die Wolle bekommen. Der Labbi-Besitzer ist dazwischen. Bald merkte er, dass Blut aus seiner Hosen lief. Der Boxer hatte gut zugepackt. Wie sieht das in so einem Fall mit Schmerzensgeld aus?
Ein Experte antwortet: Zunächst ist bei einer Hundebeißerei zwischen zwei etwa gleich großen Hunden von einer Haftungsquote von 50 Prozent auszugehen. Das heißt, im Schadenfall werden die Kosten geteilt. Greift der Besitzer eines Hundes mit ungeschützter Hand in den Kampf ein, kann das zur gänzlichen Ablehnung der Ansprüche des Verletzten führen. Es ist immer eine genaue Betrachtung des Einzelfalls erforderlich. Ohne ein anspruchsreduzierendes Mitverschulden wird ein solcher Fall jedoch nicht ausgehen. Hierzu gibt es Beispiele in der Rechtsprechung. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzung. Für den Durchbiss eines Arms gibt es selbstverständlich mehr als für eine Schürfwunde. Eine Orientierung über die Höhe des Anspruchs liefern die Schmerzensgeldtabellen. Bernd Bredenschey, Uelzener Versicherungen
Ein DOGS-Leser fragt
Habe heute die Zeitschrift „Finanztest“ in die Finger bekommen, die Hundehaftpflichtversicherungen getestet hat. Mir ist unbegreiflich, dass es Hundehalter geben soll, die keine Versicherung für ihren Hund haben. In der Zeitschrift steht auch, dass in einigen Bundesländern eine Versicherung Pflicht ist. Kann mir jemand sagen, wie das funktioniert?
Ein Experte antwortet: Zu den Bundesländern, die eine Hundehalterhaftpflichtversicherung fordern, zählen Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen ist diese Versicherung bei sogenannten „gefährlichen“ Hunden Pflicht. Wer einen „gefährlichen“ Hund halten möchte, muss bereits bei Antragstellung gegenüber der zuständigen Behörde einen Versicherungsnachweis erbringen. Lea Schmitz, Pressereferentin beim Deutschen Tierschutzbund e. V.
Ein DOGS-Leser fragt
Manchmal dient den Versicherungen eine Kleinigkeit in der Formulierung dazu, sich vor der Regulierung des Schadens zu drücken. Bei uns ist es jedenfalls so. Die Kulanz, die es früher für gute, langjährige Kunden gab, ist nicht mehr existent. Worauf muss man achten?
Ein Experte antwortet: Kulanzregelungen sind nicht mehr an der Tagesordnung. Die Versicherer schauen genau hin. Was nicht versichert ist, ist nicht versichert. Unser Rat: Bei der Schadensmeldung immer wahrheitsgemäße Angaben machen. Versicherungsbetrug ist strafbar. Bianca Boss, Bund der Versicherten
Ein DOGS-Leser fragt
Ich habe eine Frage zur Hundekrankenversicherung: Gibt es da eine Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen, wenn man ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen hat? Ich bin selber nämlich privat krankenversichert und bekomme in solchen Jahren ein paar Hundert Euro erstattet.
Ein Experte antwortet: Bei Agila belohnen wir die Gesundheit Ihres Vierbeiners mit einer Erhöhung der jährlichen Leistungsgrenze, wenn in einem Versicherungsjahr keine Rechnungen eingereicht werden. Ein Beispiel: In unserem Tierkrankenschutz für Hunde zahlen wir jährlich maximal 600 Euro für ambulante und stationäre Behandlungen beim Tierarzt. Werden in einem Versicherungsjahr keine Rechnungen eingereicht, erhöht sich diese Leistungsgrenze um 250 Euro. Das heißt, im nächsten Jahr zahlen wir Tierarztrechnungen bis zu 850 Euro. Werden erneut keine Rechnungen eingereicht, zahlen wir im nächsten Jahr bis zu 1100 Euro für ambulante und stationäre Behandlung. Davon unberührt zahlen wir im Tierkrankenschutz zusätzlich bis zu 3000 Euro jährlich für Operationen. Marco Brandt, Agila Haustierversicherung
Ein DOGS-Leser fragt
Meine Golden-Retriever-Hündin Maya ist nicht versichert. Ich möchte jedoch eine Freundin in Berlin besuchen und ich hab gelesen, dass man dort eine Hundehalterhaftpflichtversicherung haben muss. Gilt das auch für Besucher? Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Wie ist es mit Kontrollen?
Ein Experte antwortet: Grundsätzlich ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für jeden Hundehalter wichtig, da Paragraf 833 Satz 1 BGB eine verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters vorsieht, wenn durch ein Tier ein Mensch getötet, verletzt oder ein Sachschaden verursacht wird. Für Besucher, die sich nur vorübergehend in einem anderen Bundesland aufhalten, gelten die Vorschriften des eigenen Wohnortes. Dennoch kann man nur jedem Tierhalter raten, sich ausreichend zu versichern. Lea Schmitz, Pressereferentin beim Deutschen Tierschutzbund e. V.
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