Recht Schutzzone
10 Punkte, die Sie berücksichtigen sollten, bevor Sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen
Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt sie, viele Bundesländer verlangen sie, doch nur etwa siebzig Prozent der Hundehalter haben sie. Die Rede ist von der Hundehalterhaftpflichtversicherung. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich ein dringend notwendiger Schutz für Frauchen und Herrchen. Denn für Schäden, die ein Vierbeiner anrichtet, haften dessen Besitzer in unbegrenzter Höhe. Verursacht ein nicht versicherter Hund beispielsweise einen schweren Unfall mit Personenschaden, droht der finanzielle Ruin. Ob dem Halter ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann oder nicht, ist dabei unerheblich. Es gilt das Verursacherprinzip. Das heißt: Der Besitz eines Hundes reicht aus, um für Missetaten, die das eigene Tier begeht, haftbar zu sein. Doch Achtung: Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt nur sogenannte Drittschäden ab, also Schäden, die Ihr Hund bei Fremden anrichtet. Nicht versichert ist das eigene Hab und Gut. Zerpflückt Bello den heimischen Perserteppich oder die neuen Designerpumps, gehen Sie leer aus.

„Der Haftungsausschluss gilt im Übrigen auch für nahe Angehörige, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben“, erläutert Bernd Bredenschey, Leiter der Schadensabteilung bei der Uelzener Allgemeinen Versicherung. „Damit kann der Sohn gemeint sein, die Schwiegermutter oder die Schwester. Kommen Sie zu Schaden, zahlt die Haftpflicht nicht.“ Dabei gibt es andere Aspekte, die eine Haftpflicht für den Hund absichern kann:
Punkt 1
Welche Risiken eingeschlossen sein sollten
Ungewollter Deckakt zum Beispiel, wenn Ihr Mischlingsrüde die Rassehündin eines Züchters deckt.
Ohne Leine Schäden, die beim Führen ohne Leine eintreten (auch wenn Leinenpflicht besteht).
Schäden an Mietobjekten zum Beispiel an Hotelzimmern und Leihwagen. „In einer fremden Umgebung reagieren manche Hunde empfindlich darauf, wenn sie von ihren Besitzern allein gelassen werden“, so Bernd Bredenschey. „Eine zerkratzte Tür im Hotelzimmer oder ein zerfetztes Polster im Mietwagen kann sehr teuer werden. Versicherungsnehmer sollten unbedingt darauf achten, dass solche Schäden eingeschlossen sind.“ Nicht versichert ist allerdings das über Jahre zerkratzte Parkett in einer Mietwohnung. „Solche Schäden werden häufig erst nach Auszug der Mieter offenkundig und dann gemeldet“, erläutert Bredenschey. „Hier gilt jedoch der Grundsatz: Was sehenden Auges in Kauf genommen wird, ist nicht versichert. Stattdessen hätten Maßnahmen zur Schadensminderung getroffen werden müssen, zum Beispiel durch das Verlegen eines Teppichbodens.“
Schadensfälle im Ausland zum Beispiel während einer Urlaubsreise mit Hund.
Schadensfälle bei der Betreuung durch Dritte Überlassen Sie Ihren Hund einer anderen Person, zum Beispiel weil Sie verreist sind und den Hund bei Ihren Nachbarn untergebracht haben, besteht Versicherungsschutz.
Tipp
Genau hinschauen und nachfragen! Die meisten Versicherungen bieten günstige Basistarife an, die jedoch nicht alle genannten Risiken abdecken. Erst aufpreispflichtige Komfort- oder Exklusivprodukte bieten den vollständigen Schutz. Solche Details lassen sich am besten im persönlichen Kontakt mit einem Versicherungsexperten klären. Wer bereits eine Versicherung hat: Welche der oben genannten Risiken mitversichert sind, können Sie Ihren Versicherungsbedingungen entnehmen. Bei Zweifeln hilft ein Telefonat.
Punkt 2
Wenn Sie mehrere Hunde besitzen
Für den zweiten, dritten und jeden weiteren Hund werden bei einigen Versicherern deutliche Preisnachlässe gewährt. Hier lohnt sich das Vergleichen besonders. Wer mehr als zwei Hunde versichern möchte, sollte sich nach einer sogenannten Zwingerhaftpflichtversicherung erkundigen.
Tipp
Züchter sollten darauf achten, dass die Haftpflichtversicherung einen sogenannten Welpenschutz umfasst, der Nachwuchs ist dann bis zu sechs Monate kostenlos mitversichert.
Punkt 3
Wenn Sie viel auf Reisen sind
Nicht alle Versicherungen zahlen, wenn sich ein Schadensfall im Ausland ereignet. Wer häufig mit seinem Hund in den Urlaub fährt, sollte sicherstellen, dass unterwegs Versicherungsschutz besteht. Darüber hinaus gibt es spezielle Reiserücktrittsversicherungen für Hundehalter. Erkrankt das Tier so schwer, dass die gebuchte Reise nicht angetreten werden kann, springt die Versicherung ein. Eine Erkrankung während des Auslandsaufenthalts kann ebenfalls versichert werden. Im Schadensfall werden dann die notwendigen Behandlungskosten übernommen. Ein Beispiel: Der europaweite Hunde-Reiseschutz bei der Elvia Versicherung kostet ab 19 Euro je Hund und Reise.
Punkt 4
Wenn Sie einen Sachkundenachweis abgelegt haben
Bundesländer wie Niedersachsen haben den Sachkundenachweis für Hundehalter zur Pflicht gemacht. Doch eine derartige Qualifikation spart leider kein Geld bei der Haftpflicht. Schade, denn ein sachkundiger Umgang mit dem Hund gilt unter Fachleuten als die beste Schadensprävention. „Bisher gibt es solche Rabatte bei der Uelzener Versicherung nicht“, sagt Versicherungsexperte Bernd Bredenschey. „Doch ich halte das für einen überlegenswerten Gedanken. Denn es liegt nahe, dass ein sachkundiger Hundehalter verantwortungsbewusster mit seinem Hund umgeht, was mit einer geringeren Schadenshäufigkeit einhergehen sollte.“ Abgesehen davon wären geringere Prämien für sachkundige Halter eine zusätzliche Motivation, entsprechende Qualifikationen zu erwerben, und somit wünschenswert.
Tipp
Mitglieder im Verband für das Deutsche Hundewesen erhalten Sonderkonditionen bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung. Infos: www.vdh.de/sonderkonditionen-fuer-vdh-mitglieder
Punkt 5
Wenn Sie einen Listenhund versichern wollen
Hier lohnt sich der Vergleich, denn einige Unternehmen erheben deutliche Aufschläge für bestimmte Rassen. Bei der Uelzener Allgemeinen und der Agila Haustierversicherung spielen weder die Größe noch das Gewicht oder die Rasse eine Rolle. „Unsere Statistik zeigt, dass sogenannte Listenhunde im Schnitt nicht mehr Schäden verursachen als alle anderen“, sagt Bernd Bredenschey. „Vielleicht, weil die Halter solcher als potenziell gefährlich geltenden Rassen verantwortungsbewusster mit ihren Tieren umgehen. Dadurch wird die Gefahr offenbar kompensiert.“ Dass auch eher kleine Hunde großen Schaden anrichten können, zeigt der Fall einer Zeitungszustellerin, die von einem Dackel in das Bein gebissen wurde. Trotz einer relativ harmlosen Verletzung erkrankte die Frau an einer Thrombose, die zu einer Blutvergiftung und dann zum tragischen Tod der Frau führte. „Handelt es sich bei der verstorbenen Person um den alleinigen Ernährer einer Familie, kann die Schadenssumme schnell sehr hoch werden“, warnt der Versicherungsexperte Bernd Bredenschey.
Wo besteht gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht?
In fünf von sechzehn deutschen Bundesländern gilt eine uneingeschränkte Versicherungspflicht: Niedersachsen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin. Weitere zehn Länder machen sie von der Hunderasse, Auffälligkeiten oder dem Gewicht abhängig: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen, Bremen und Schleswig-Holstein. Nur in Mecklenburg-Vorpommern besteht bislang keine Pflicht. Dennoch raten die Institutionen, allen voran der Deutsche Tierschutzbund, Hundebesitzern dazu, ihre Tiere zu versichern.